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schwerpunkt vergaberecht



In regelmäßigen Abständen zumindest jedoch drei Mal jährlich veranstalten wir in unseren Kanzlei Räumlichkeiten den "Vergaberechtlichen Dialog" für alle an Vergabeverfahren beteiligten "Interessensgruppen" unter Berücksichtigung verschiedener aktueller vergaberechtlichen Problematiken. Zielsetzung des "Vergaberechtlichen Dialoges" ist es, einen intensiven Austausch, ein persönliches Kennenlernen und gegenseitiges Verständnis aller an Vergabeverfahren beteiligten "Interessensgruppen", Bietern, Auftraggebern, Gesetzgeber und Richtern zu fördern. Dabei wurden bis dato ua. die Schwerpunkte "Bestbieterprinzip - Novelle 2015", "Kommunale Vergabe", sowie die möglichen "strafrechtlichen Komponenten des Vergabeverfahrens" jeweils unter Einbeziehung von externer Top Experten behandelt. Als Gastvortragende neben unserem Vergaberechtsexperten Mag. Schlamadinger ist es uns gelungen jeweils anerkannte Experten wie beispielsweise Mag. Karin Schnabel (Richterin des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark), Dr. Gottfried Jantschgi (Verfassungsdienst des Landes Steiermark) oder Dr. Stefan Strahwald (Oberstaatsanwalt der WKStA) zu gewinnen die nach ihren Vorträgen auch zur weiteren Diskussion und für Fragen im informellen Rahmen zur Verfügung standen.

Für die genauen Termine und Themen der jeweiligen Veranstaltungen steht ihnen unser Sekretariat (office@wsmk.at) selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.




referenzen



neben der laufenden vergaberechtlichen beratung mehrere gemeinden und institutionen erlauben wir uns insbesondere nachstehendes Projekt hervorzuheben

Volksschule Gleisdorf Zu- und Umbau - Totalunternehmer (2017)
Aufgabe:
Auftragsgegenstand für wsmk rechtsanwälte als vergebende Stelle war die Durchführung der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Zu- und Umbau der Volksschule der Stadtgemeinde Gleisdorf. Auf Basis der von wsmk rechtsanwälte im Vorfeld für den Auftraggeber durchgeführten vergaberechtlichen Projekt-Analyse wurden die besonderen Herausforderungen des Projektes identifiziert. Diese waren:
  • die unbedingte zeitgerechte Umsetzung des Planungs- und Bauprojektes
  • bei laufendem Betrieb und
  • in der kurzen Ferienzeit sowie
  • möglichst umfassende regionale Vergabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten,
  • Gewährleistung einer ansprechenden und zum städtebaulichen Konzept passenden Planung unter
  • Einbindung von Auftraggeber und Nutzern zu einem
  • wirtschaftlichen Pauschalpreis
  • Prävention von Claiming-Möglichkeiten des Auftragnehmers (in der Ausschreibung integriertes Anti-Claiming-System)
Es war eine Ausschreibungsvariante zu finden und durchzuführen, die diesen Anforderungen gerecht wurde.

Lösung:
Es wurde ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung gemäß Bundesvergabegesetz 2006 zur Erlangung von Totalunternehmerleistungen (nach dem Bestbieterprinzip), welche Planung und Bauausführung umfassen, durchgeführt. Dabei wurde sichergestellt, dass sämtliche vorab definierten Anforderungen wie oben beschrieben erfolgreich umgesetzt wurden.

Es ist darüber hinaus gelungen, das Vergabeverfahren schneller als geplant und ohne Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark abzuschließen.

Der im Verhandlungsverfahren erzielte Pauschalpreis lag unter dem fachkundig geschätzten Auftragswert.
Steßl und Kasper Rechtsanwälte GmbH • Sporgasse 11, 2. Stock, Top 512 • A-8010 Graz
e.: office@wsmk.at • t.: +43/316/208 208 • f.: +43/316/208 208 33
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